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AGB
MM-Manfred Mertz / Galerie & Atelier
Kunstmaler
Diese
Bedingungen regeln alles im Zusammenhang mit der Tätigkeit
als Kunstmaler
(Verkauf
und Ausstellung eigener Gemälde und deren
Reproduktionen).
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Allgemeines
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1.1
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Die
Leistungen des Künstlers werden ausschließlich auf
der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) angeboten. Abweichende Geschäftsbedingungen
eines Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser
AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von dem Künstler
schriftlich anerkannt sind.
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§
2
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Pflichten
des Künstlers / § 2a Pflichten des Nutzers
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2.1
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Der
Künstler ist verpflichtet, dem
Kunden
und Nutzer das
Werk zum vereinbarten
Termin in einwandfreiem Zustand (wie besehen) zu überlassen
und
eindeutig bezeichnet zu übergeben.
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2.2
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Falls
es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde,
wird mit dem Kauf nur das Eigentumsrecht an dem
Originalwerk selbst übertragen. Merchandising-Rechte
werden mit dem Kauf nicht übertragen. Soweit eine
Nutzung des Werks der Einwilligung des Künstlers
bedarf, ist diese beim Künstler einzuholen.
Gegebenenfalls ist eine weitere Vergütung zu
vereinbaren.
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2.3
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Ist
für eine Präsentation des Werkes (z. B. zur
Ausstellungseröffnung) die Anwesenheit des Künstlers
gewünscht, so ist er dazu bereit, sofern der Termin
rechtzeitig abgesprochen wurde.
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2a.1
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Weitere
Vereinbarungen mit dem Nutzer bedürfen der
Schriftform eines gesonderten Vertrages. (z.B. wenn
die Bilder, im Rahmen einer kostenlosen Ausstellung
zur Bürogestaltung „vermietet“ werden; eine
Galerie die Bilder im Internet veröffentlicht etc.)
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§
3
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Urheberrecht
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3.1
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Bei
jeder Nutzung der Werke ist der Name des
Künstlers (Urhebers) zu
nennen.
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3.2
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Soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, erwirbt der
Kunde ohne besondere Vereinbarung keine Nutzungsrechte
nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) sondern nur das
Eigentumsrecht am Original selbst.
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3.3
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Soweit
das Werk ausgestellt wird, sind für die jeweilige
Ausstellung die Rechte zur aktuellen Berichterstattung
(§ 50 UrhG) eingeräumt, ebenso - gegen je 3
Belegexemplare - das Recht zum Abdruck im Katalog, auf
Plakaten und Einladungskarten zur Ausstellung, sowie
im Internet. Darüber hinausgehende Werknutzungen bedürfen
der Einwilligung des Künstlers.
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3.4
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Das
Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25
UrhG) werden anerkannt.
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3.5
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Überlässt
der Künstler dem Nutzer / Kunde Unterlagen (Fotos,
Begleittexte etc.) zu den Werken, so ist damit keine
Rechtseinräumung verbunden. Der Kunde ist
verpflichtet, vor einer eventuellen Nutzung (Vervielfältigung
u.ä.) mit dem Urheber dieser Unterlagen eine
Vereinbarung zu treffen.
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§
4
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Sorgfaltspflicht
/ Versicherung
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4.1
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Der
Kunde ist verpflichtet, das Werk, auch wenn er das
Eigentum daran erworben hat, sorgfältig zu behandeln
und jede Form von Beeinträchtigung des Werks (Veränderung,
Beschädigung, Zerstörung) zu unterlassen.
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4.2
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Handelt
es sich bei dem Werk um ein Unikat, so ist der Kunde
im Falle einer Beschädigung verpflichtet, den Künstler
zu unterrichten bevor das Werk öffentlich zur Schau
gestellt wird.
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4.3
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Solange
das Werk im Eigentum des Künstlers steht, so ist der
Nutzer verpflichtet, mit dem Künstler über eine
Versicherung (z.B. bei einer Ausstellung) Rücksprache
zu halten.
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§
5
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Rückgabepflicht
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5.1
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Wird
das Werk dem Nutzer und Kunde nur vorübergehend überlassen
(§ 6 und § 7), so ist er verpflichtet, es unverzüglich
nach Vertragsende,
in ordnungsgemäßen Zustand
zurückzugeben.
(Ende der Ausstellung).
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5.2
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Eine
Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der
Einwilligung des Künstlers.
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§
6
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Ausstellungen
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6.1
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Modaliäten
der Ausstellung (Ausstellungsdauer, Vernissagen,
Anzahl der Bilder etc.) werden schriftlich vereinbart.
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6.2
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Die
Ausstellung kann auf Wunsch verlängert werden.
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§
7
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Überlassung
für Galeriezwecke
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7.1
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Die
Galerie ist verpflichtet, sich nachhaltig für den
Verkauf der ihr überlassenen Werke einzusetzen.
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7.2
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Vermittelt
die Galerie den Verkauf eines ihr überlassenen
Werkes, so erhält sie eine Provision in Höhe des
vereinbarten Prozentsatzes vom Kaufpreis. Vermittelt
die Galerie nachweislich Verkäufe aus dem Atelier des
Künstlers, so gilt entsprechendes. (Vereinbarung)
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7.3
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Abweichende,
ergänzende oder weitere Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
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§
8
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Kaufbedingungen
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8.1
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Alle
Angebote sind freibleibend.
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8.2
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Die
Kaufpreise der Werke ergeben sich aus dem schriftlich
übermittelten Angebot oder genannten Preis der Werke
zur Zeit der Ausstellung. Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform bzw. der Bestätigung per
e-mail durch dem Künstler. Mündliche Nebenabreden
gelten als nicht getroffen.
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8.3
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Soweit
der Verkauf durch eine vom Künstler bevollmächtigte
Person erfolgt, sind diese Geschäftsbedingungen zum
Vertragsinhalt zu machen. Der Käufer ist ausdrücklich
auf den Vorbehalt der Rechte gemäß §3 hinzuweisen
und darüber zu informieren, dass ein gutgläubiger
Erwerb von Nutzungsrechten nicht möglich ist.
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8.4
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Für
den Fall einer Weiterveräußerung des Werkes durch
den Erwerber gilt Absatz 8.3 entsprechend.
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8.5
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Ein
Auftrag gilt ab dem Zeitpunkt des Unterzeichnens des
Vertrages als rechtsgültig und unwiderruflich und ist
nach §9 Abs.9.1 und 9.2 zu vergüten.
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8.6
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»Nichtgefallen«
der Ausführung kann nicht zu einer Minderung der Vergütung
führen.
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8.7
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Abweichende
oder ergänzende Vereinbarungen (z.B. Ratenzahlung,
Auftrag etc.) bedürfen der Schriftform laut
Kaufvertrag.
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§
9
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Zahlungsbedingungen
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9.1
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Das
gelieferte bzw. überlassene Bild bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten
Eigentum des Künstlers.
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9.2
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Sämtliche
Ansprüche des Künstlers auf Zahlung können wie
folgt beglichen werden: 1. Das Bild wird bar bezahlt
und kann sofort mitgenommen werden. 2. Das Bild wird
per Überweisung (inkl. Versandkosten) bezahlt. Hier
behält sich die Künstlerin vor das Bild erst nach
vollständiger Bezahlung durch den Käufer zu
versenden. 3. Versand per Nachnahme (zzgl.
Nachnahmegebühr und Versandkosten).
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9.3
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§
10
|
Lieferbedingungen
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10.1
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Der
Käufer trägt die eventuell anfallenden Versandkosten
des Werks. (siehe Service)
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10.2
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Für
den Versand von Gemälden verwendet der Künstler
Spezialkartons. Jedes Gemälde wird gut gepolstert als
versichertes Paket von uns aufgegeben. Bei der
Bestellung von mehreren Arbeiten sind aus verpackungs-
technischen Gründen Teillieferungen möglich.
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10.3
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Liefertermine
bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen
Vereinbarung. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt
oder es unzumutbar ist, muß der Kunde bei Überschreitung
der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist
einräumen.
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10.4
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Das
Transportrisiko und die Gefahr der Beschädigung gehen
unabhängig vom Eigentum auf den Kunden über.
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der
Verpackung oder am Inhalt ausgeliefert, so hat der
Kunde dies sofort bei der Post oder dem Spediteur zu
reklamieren und die Annahme zu verweigern. Wir bitten
Sie zudem unverzüglich Kontakt mit dem Künstler
aufzunehmen.
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§
11
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Eigentumsvorbehalt
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11.1
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Die
gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Kunden Eigentum des Künstlers.
Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, ist der Kunde
nur nach vorheriger Zustimmung des Künstlers zur
Weiterveräußerung und Weiterverwendung berechtigt.
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§
12
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Garantie
und Reparatur
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12.1
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Garantieleistungen
des Künstlers für künstlerische Gestaltung sind
ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders
vereinbart.
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12.2
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Dem
Künstler ist es vorbehalten, erforderliche
Restaurierung oder Reparaturen gegen angemessenes
Entgelt vorzunehmen. Nimmt der Künstler die
Restaurierung oder Reparaturen nicht selbst vor, so
gibt er verbindliche Hinweise zu ihrer Art und Ausführung.
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§
13
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Datenschutz
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13.1
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Alle
Kundendaten werden nur zum internen Gebrauch verwendet
und nicht an Dritte weitergegeben. Es erfolgt ausdrücklich
kein Versand der Daten an Drittanbieter. Der Kunde
stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten zu. Unter Umständen wird in
unregelmäßigen Abständen eine Informations-E-Mail
von dem Künstler versandt.
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§
14
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Erfüllungsort
und Gerichtsstand
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14.1
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Für
alle Leistungen ist Erfüllungsort der Wohnort
des Künstlers.
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14.2
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Gerichtsstand
ist, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, beim
Wohnsitz des Künstlers.
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14.3
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Das
gleiche gilt, falls der Kunde und der Nutzer nicht
Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland besitzt.
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§
15
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Schlussbestimmungen
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15.1
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Nebenabreden
sind nicht getroffen. Abweichende oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien
sind in einem solchen Falle verpflichtet, die
mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen,
deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der
mangelhaften möglichst nahe kommt.
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15.2
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Soweit
vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gelten die
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland.
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